Ist Deutschland der nächste EU-Staat, der die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) vorschreibt?

Als erste Maßnahme zur Umsetzung eines transaktionsbezogenen Meldeverfahrens erwägt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die verpflichtende Einführung von elektronischen Rechnungen für den Geschäftsverkehr (B2B) innerhalb des Landes.
Aktualisierung
Am 23. Juni hat die Europäische Kommission Deutschland die Erlaubnis erteilt, von bestimmten Teilen der Mehrwertsteuerrichtlinie abzuweichen. Diese Erlaubnis gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027.
Deutschlands vorgeschlagenes Konzept entspricht den Anforderungen der Mehrwertsteuerregeln für das digitale Zeitalter.ViDA), insbesondere die Artikel 218 und 232 der Richtlinie. Diese Ausnahme bleibt in Kraft, bis entweder der 31. Dezember 2027 oder bis die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, neue nationale Bestimmungen auf der Grundlage einer Richtlinie zu übernehmen, die die Mehrwertsteuerregeln für das digitale Zeitalter ändert.
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Was ist die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter?
Die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter ist die neue Richtlinie der Europäischen Kommission, die ab 2028 die elektronische Rechnungsstellung innerhalb der Gemeinschaft und die digitale Berichterstattung im B2B-Bereich für alle europäischen Mitgliedstaaten vorschreibt.
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Im Dezember 2022 angekündigt, zielt die Richtlinie der Europäischen Kommission darauf ab, Milliarden verlorener Mehrwertsteuer durch betrügerische Rechnungen und damit betrügerische Mehrwertsteueransprüche zurückzugewinnen.
Die Verpflichtung zur innergemeinschaftlichen E-Rechnungsstellung und zum B2B-Digitalreporting zwingt die Mitgliedstaaten, ein System zu schaffen und umzusetzen, das die E-Rechnungsstellung und das digitale Reporting ermöglicht. Da diese Systeme in vielen Mitgliedstaaten, wie zum Beispiel Deutschland, eingeführt werden, werden sie ermutigt, einen Schritt weiter zu gehen und alle B2B-Verkäufe in ihrem Land verpflichtend zu machen, um noch mehr Mehrwertsteuer zurückzugewinnen und ihre Wirtschaft weiter zu digitalisieren.
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Erfahren Sie noch mehr über die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter über unsere. BlogBitte geben Sie einen Text ein, den ich für Sie übersetzen soll.
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Deutschlands Antwort im Detail
Letzte Woche hat das BMF einen Diskussionsvorschlag an ausgewählte deutsche Verbände verteilt und sie eingeladen, zu den geplanten Gesetzesänderungen Stellung zu nehmen.
Zum jetzigen Zeitpunkt sieht der Vorschlag vor, dass ab dem 1. Januar 2025 die verpflichtende E-Rechnungsstellung für B2B-Verkäufe im Land eingeführt wird, obwohl dies voraussichtlich schrittweise erfolgen wird. Es gibt einige vorgeschlagene Ansätze:
Roll-out basierend auf Unternehmensgröße.
Die Verwendung von E-Rechnungen könnte abhängig vom Rechnungsbetrag durchgesetzt werden. Anfangs könnte die Verpflichtung nur über einem bestimmten Schwellenwert gelten, der im Laufe der Zeit allmählich verringert werden könnte (zum Beispiel 50.000 Euro im ersten Jahr, 30.000 Euro im zweiten Jahr und im dritten Jahr abgeschafft).
Der Empfang einer E-Rechnung könnte für alle Unternehmen ab dem ersten Tag der Verpflichtung obligatorisch sein. Kleine und mittelständische Unternehmen wären erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen.
Wie oben dargelegt, wird im Rahmen des aktuellen ViDA-Vorschlags die transaktionsbasierte Berichterstattung für innergemeinschaftliche B2B-Verkäufe obligatorisch sein und Zusammenfassungserklärungen ab dem 1. Januar 2028 eingestellt werden. Deutschland strebt die Entwicklung eines einheitlichen elektronischen Systems für die transaktionsbezogene Berichterstattung an, das die Belastung sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende B2B-Verkäufe minimiert. Die laufenden EU-weiten Diskussionen werden bei der nationalen Gestaltung des Berichtssystems berücksichtigt, und technische Anforderungen aus diesen Diskussionen werden in die Konsultationen einbezogen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Deutschland für das dezentralisierte CTC Exchange (DCTCE) Modell ist. Das DCTCE-Modell ist eine gemeinsame Anstrengung wichtiger E-Invoicing-Akteure weltweit, die sich für 100% Interoperabilität und vollständige Geschäftsautomatisierung einsetzen. Das neue Modell wird Geschäftsautomatisierung ermöglichen, während es der Steuerbehörde weiterhin ermöglicht, die benötigten Umsatzsteuerinformationen zu erhalten.
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