Einhaltung und Vorschriften

Malaysia: Nationale E-Rechnungsinitiative und obligatorische E-Meldungen erklärt

Die malaysische Regierung, wie viele andere auf der ganzen Welt, strebt die verpflichtende elektronische Berichterstattung an, um die Steuerverwaltung zu verbessern und die Effizienz der Rechnungsstellung im Land zu steigern.

Der Übergang zu digitaler Berichterstattung und elektronischer Rechnungsstellung.E-RechnungsstellungCompliance geht es nicht nur darum, regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Es geht auch darum, die operationale Effizienz zu verbessern, manuelle Arbeit zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit in einer zunehmend digitalen Welt aufrechtzuerhalten. Daher ist es jetzt wichtiger denn je, dass malaysische Unternehmen sich mit den bevorstehenden Veränderungen vertraut machen und sich auf den Übergang vorbereiten.

Lass uns einen Blick darauf werfen. MalaysiaDie Implementierungspläne.

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Wer ist betroffen und wann? Zeitplan für die Einführung des E-Reporting

Im Rahmen des Haushaltsplans 2023, der am 7. Oktober 2022 vom malaysischen Finanzminister vorgestellt wurde, begann die schrittweise Einführung der E-Meldung, die von der LHDN (Inland Revenue Board of Malaysia) geleitet wird, ab 2024.

Die LHDN hat einen Vorschlag für die Einführung dieser Verpflichtung vorgelegt, der detailliert darlegt, welche Unternehmen betroffen sein würden und wann. Die Pilotphase begann im Mai 2024, gefolgt von den unten aufgeführten obligatorischen Phasen:

  • 1. August 2024 - verpflichtend, mit einer 6-monatigen Karenzzeit, für Steuerzahler mit einer jährlichen Umsatzschwelle von RM 100 Millionen oder mehr.

  • 1. Januar 2025 - verpflichtend für Steuerzahler mit einem jährlichen Umsatz oder Einnahmen von mehr als RM 25 Millionen und bis zu RM 100 Millionen.

  • 1. Juli 2025 - Pflicht für Steuerzahler mit einem jährlichen Umsatz oder Einkommen von mehr als RM 5 Millionen und bis zu RM 25 Millionen.

  • 1. Januar 2026 - Pflicht für Steuerzahler mit einem jährlichen Umsatz oder Einkommen von mehr als RM 1 Million und bis zu RM 5 Millionen.

  • 1. Juli 2026 - Pflicht für Steuerzahler mit einem jährlichen Umsatz oder Einnahmen von bis zu RM 1 Million.

Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Ausnahmen gelten. Dazu gehören Personen, die kein Geschäft betreiben, Steuerzahler mit jährlichen Umsätzen oder Einkommen von weniger als RM 500.000 und bestimmte Arten von Selbstabrechnungsrechnungen.

Die E-Rechnung ermöglicht die Echtzeit- oder nahezu Echtzeit-Validierung und Speicherung von Transaktionen für Geschäft-zu-Geschäft (B2B), Geschäft-zu-Verbraucher (B2C) und Geschäft-zu-Regierung (B2G) Transaktionen. Während viele Regierungen auf der Welt ihre E-Meldungs- oder E-Rechnungsreise begonnen haben oder beginnen werden, haben nur wenige einen Plan ausgearbeitet, der B2G-, B2B- und B2C-Rechnungen abdeckt. Der Vorschlag Malaysias legt nahe, dass das südostasiatische Land möglicherweise bereits einen Schritt voraus ist.

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Die nationale Initiative für elektronische Rechnungsstellung

Neben der E-Meldungspflicht betreibt die Malaysian Digital Economy Corporation (MDEC), eine Agentur des Ministeriums für Kommunikation und Digitalisierung, die nationale E-Rechnungsinitiative, die darauf abzielt, einen interoperablen E-Rechnungsrahmen einzurichten, um den Austausch von E-Rechnungen zwischen Unternehmen zu erleichtern.

Die Peppol-Netzwerk MDEC wurde als optimale Lösung für das Rahmenwerk des Landes ausgewählt. MDEC wurde als Peppol-Behörde ernannt, die für die Verwaltung des Netzwerks in Malaysia und die Förderung der E-Invoicing-Adoption im Land verantwortlich ist.

Im Gegensatz zur oben beschriebenen E-Meldungspflicht bleibt die E-Rechnungsstellung über Peppol für Unternehmen optional.

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Eintauchen in die Details: Verständnis des Zollabfertigungsmodells von Malaysia

Obwohl es während der Implementierungsphase viele offene Fragen und Entscheidungen gab, hat das Land schließlich eine Entscheidung getroffen. Abverkaufsmodell Inspiriert von einigen lateinamerikanischen Ländern. Wie es für ein Abwicklungsmodell typisch ist, muss das LHDN (Inland Revenue Board von Malaysia) die Rechnung in Echtzeit validieren, bevor sie an den Endempfänger gesendet wird.

Dieses Modell ist weltweit sehr beliebt und wird in Ländern wie Deutschland verwendet. Italien und Die TürkeiEs sind in der Regel drei Parteien beteiligt: der Verkäufer, die Regierung/Steuerbehörde und der Käufer.

Bevor der Käufer seine Rechnung erhält, muss der Verkäufer sie zunächst an die Steuerbehörde zur Freigabe senden. Dies erfolgt in der Regel über ein von der Steuerbehörde entwickeltes Regierungsportal oder über zugelassene Dienstleister. Speziell in Malaysia können E-Rechnungen über das MyInvois-Portal oder über die API der Steuerbehörde eingereicht werden. Für unsere Kunden hat Banqup eine konforme Lösung implementiert, die diese Einreichungsanforderungen vollständig unterstützt. Die Steuerbehörde validiert dann die Rechnung, bevor sie dem Käufer zur Verfügung gestellt wird.

Dieses Modell ermöglicht es der Steuerbehörde, Rechnungen in Echtzeit zu überwachen und sicherzustellen, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer dieselbe Rechnung haben. Dadurch erhält die Steuerbehörde eine vollständige Transparenz über wirtschaftliche Aktivitäten.

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