Belgien kündigte die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung an.

Am 2. Februar 2024 hat das belgische Parlament eine Gesetzesänderung des Mehrwertsteuergesetzes gebilligt, die den Weg für die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im Geschäftsverkehr (B2B) bis 2026 ebnete.

Dieser Schritt ist Teil der umfassenderen Initiative der Regierung, die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung zu nutzen und Verwaltungsprozesse zu optimieren.

Das Land hat bereits die erforderlichen Schritte unternommen, um bei der Europäischen Kommission eine Ausnahmeregelung zu beantragen, um von den Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG abweichen zu dürfen und die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung einzuführen.E-Rechnungsstellungfür inländische Steuerzahler.

Umfang der Verpflichtung

Ab dem 1. Januar 2026 sind umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mit einer Umsatzsteuerregistrierung und einem Betrieb in Belgien Sie sind verpflichtet, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen und zu senden, ohne die Möglichkeit, sie abzulehnen.

Auch wenn ein Unternehmen nach nationalen Vorschriften nicht verpflichtet ist, Rechnungen auszustellen, muss es die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um elektronische Rechnungen zu verarbeiten und abzuwickeln. Die Verpflichtung bezieht sich auf inländische B2B-Transaktionen, die gemäß dem belgischen Mehrwertsteuergesetz ausgestellt wurden. Grenzüberschreitende Transaktionen sind nicht betroffen.

Im Rahmen der Verpflichtung passt die Regierung auch die Definition von elektronischen Rechnungen an. Die neue Definition betont strukturierte elektronische Rechnungen und unterscheidet sie von einfachen PDFs, die per E-Mail versendet werden. Der Fokus liegt auf automatischer und elektronischer Verarbeitung, im Einklang mit dem Konzept der "Maschine-zu-Maschine"-Kommunikation.

Elektronisches Rechnungslegungsrahmenwerk

Um diesen Übergang zu erleichtern, hat die Regierung die Nutzung des Peppol-Netzwerks eingeführt. Die Verbindung über Peppol bietet Interoperabilitätsvorteile, beseitigt die Notwendigkeit bilateraler Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern und bietet einen gemeinsamen Standard für alle. Das Netzwerk wird bereits im Land als primäre Zustellmethode für die E-Rechnungspflichten im Geschäft-zu-Regierung (B2G) Bereich eingesetzt.

Um selbst den spezifischsten Anforderungen der Unternehmen gerecht zu werden, hat die Regierung den sogenannten "Dual-Track"-Ansatz geschaffen, bei dem der erste Track - Standardnetzwerk und -format - auf basieren wird. PeppolBitte geben Sie einen Text ein, den ich für Sie ins Deutsche übersetzen soll.

Die zweite "Option" ermöglicht es Steuerzahlern, sich auf gegenseitiger Vereinbarung hin vom Standardnetzwerk abzumelden und ein anderes Mittel für die elektronische Rechnungsstellung zu verwenden, d.h. EDI.

Regierungsanreize und verfügbare Steuerabzüge

Die belgische Regierung versteht die Herausforderungen, die sich aus dem obligatorischen Übergang ergeben. Um Unternehmen Anreize zu bieten, hat die Regierung eine Steuerinitiative eingeführt, die es Unternehmen ermöglicht, Steuern auf bestimmte E-Invoicing-Implementierungen, Abonnements und Beratungskosten geltend zu machen.

Schauen Sie sich die vollständige Initiative hier an.Bitte geben Sie einen Text ein, den ich für Sie übersetzen soll.

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